Anmeldung für die Aus- und Weiterbildung

Für die Teilnahme an der Aus- oder Weiterbildung wird ein schriftlicher Antrag erbeten.
Ausbildungsbeginn ist in der Regel der September.
Bewerbungen sind in der Regel bis jeweils zum 31.5. möglich.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • Handschriftlicher Lebenslauf mit einer Begründung, warum diese Ausbildung gewählt werden soll, mit Angaben über bereits abgeschlossene oder abgebrochene andere Weiterbildungen und schon vorhandene Selbsterfahrungen.
  • Kopie des Abschlusszeugnisses im Grundberuf sowie bei Ärzt:innen eine beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde.
  • Nachweis über die Bewährung im Grundberuf.
  • Polizeiliches Führungszeugnis (für private Zwecke).
  • Lichtbild
Anträge auf Zulassung zur Weiterbildung zum Zusatztitel „Psychoanalyse“ oder zum Zusatztitel „Psychotherapie“ sind an die Geschäftsstelle / Weiterbildungsausschuss (Erwachsenen- oder Kinder- und Jugendlichen Bereich) zu richten.
Gleichzeitig ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 50,- EUR zu überweisen.
Voraussetzung für eine Teilnahme an der Aus-, Fort- oder Weiterbildung ist eine Zulassung durch den Weiterbildungsausschuss des IAKJP-Esther Bick.
Sobald eine schriftliche Benachrichtigung über die Zulassung vorliegt, sind die Semestergebühren auf das o.g. Konto zu überweisen. Quittungen werden nicht automatisch erteilt, sie können Sie jederzeit in der Geschäftsstelle erhalten.
Das jeweilige Curriculum können Sie in der Geschäftsstelle anfordern.

Informationsbroschüre für Ausbildungsinteressent:innen