Ausbildung zur/zum KJP, Teil 2

Staatlich anerkannte Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten:in in analytisch begründeten Verfahren

Es handelt sich um eine postgraduale Berufsausbildung mit staatlich anerkannten Abschluss als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in auf den Grundlagen des Psychotherapeutengesetztes (PThG 1998) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gemäß § 1-17 der APrV-KJPsych über 5 Jahre, überwiegend in Teilzeitform, berufsbegleitend, in einem verbindlichen curricularen Aufbau, der die einzelnen Ausbildungsinhalte abgestimmt und ineinander aufbauend anbietet.
Nach der bestandenen staatlichen Abschlussprüfung kann die Approbation und Teilnahme an der gesetzlichen Krankenversorgung bei den zuständigen Behörden beantragt werden.
Die Grundlagen der Ausbildung an diesem Institut beruhen auf der Weiterentwicklung der Psychoanalyse durch Melanie Klein und ihren Schülern, die sich in der englischen Schule der analytischen Objektbeziehungspsychologie widerspiegelt.

Die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung gliedert sich in

1. Theorie

• Seminare und Vorlesungen (inklusive Vor- und Nachbreitung)
• ca. 1200 Std.

2. Praxis

2.1 Praktische Tätigkeit
• 1800 Std.
• mind. 600 Std. in der Klinik
• max. 600 Std. ambulant in einer kinder- und jugendlichenpsychiatrischen Praxis
• Psychotherapiepraktikum 600 Stunden:
• ca. 400 Std. kontinuierliche Säuglings- und Kleinkindbeobachtung
• ca. 200 Std. in einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

2.2 Praktische Ausbildung
• mind. 1300 Std.
• 1050 Std. Behandlung – inklusive begleitende PT der Bezugspersonen – unter Supervision nach jeder 4.Std., 240 Std. Supervision

3. Selbsterfahrung

Lehranalyse bei einem(r) anerkannten Lehranalytiker:in, hochfrequent mit 3 Wochenstunden, die gesamte Ausbildung begleitend

4. Prüfung

• die Zwischenprüfungen frühestens nach dem 4. Semester
• die Abschlussprüfung (als schriftlich-mündliche staatliche Prüfung) frühestens am Ende des 5. Ausbildungsjahres
• die Behandlungserlaubnis kann frühestens nach dem 5. Semester erteilt werden

5. Zugang zur Ausbildung

Notwendige Voraussetzung für den Zugang ist ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium in Sozialpädagogik, Pädagogik, Psychologie oder Medizin.
Zudem setzt die Zulassung zur Ausbildung die persönliche Eignung voraus, über die der Ausbildungsausschuss nach drei Zulassungsinterviews entscheidet.
Ausbildungsbeginn ist in der Regel der September. Bewerbungen sind in der Regel bis jeweils zum 31.5. möglich.

Informations-Flyer KJP Ausbildung